Kosten

Die Höhe der für unsere Tätigkeit entstehenden Kosten hängt wesentlich von dem jeweiligen Umfang unserer Leistung ab.

Erstes Beratungsgespräch

Für unsere anwaltliche Erstberatung nehmen wir uns üblicherweise eine Stunde Zeit, um die rechtlichen und tatsächlichen Probleme mit Ihnen eingehend zu behandeln und erste Lösungsschritte für Ihre Rechtsfragen aufzuzeigen. Diese qualifizierte Erstberatung bieten wir zum Pauschalpreis von 200,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an.

Honorar

Grundsätzlich berechnet sich unsere Vergütung nach dem mit der Tätigkeit verbundenen Zeitaufwand, wobei wir je nach Rechtsgebiet und Schwierigkeit der Angelegenheit mit Ihnen einen Stundensatz vereinbaren, der mindestens 200,00 Euro netto pro Stunde beträgt. Als Mindestvergütung bringen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Ansatz, deren Höhe sich in den meisten Fällen nach dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten und dem Umfang der Tätigkeit richtet. Welche Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Ansatz zu bringen sind, richtet sich zum Beispiel danach, ob und in welchem Umfang eine außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit erfolgt, Termine vor Gericht wahrgenommen werden müssen oder ein Vergleich geschlossen wird. Da diese Berechnung der gesetzlichen Gebühren für Laien nur schwer nachvollziehbar ist, geben wir zum Beginn eines Mandates einen Überblick über die zu erwartenden gesetzlichen Gebühren. Eine erste Orientierung bietet Ihnen zusätzlich ein RVG-Rechner.

Rechtsschutzversicherung

Gerne rechnen wir die gesetzlichen Gebühren auch direkt gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Für unseren damit verbundenen Aufwand berechnen wir eine Pauschale von 50,00 Euro.